Erneuerung Eisenbahnüberführung in Schwäbisch Gmünd und Umbau zum Durchlass Km 47,656

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Allgemeine Informationen

Das Vorhaben hat den Ersatz der Eisenbahnüberführung durch den Neubau eines Durchlasses an derselben Stelle auf der Strecke 4710 Stuttgart Bad Cannstatt - Nördlingen Bahn-km 47,656 in der Stadt Schwäbisch Gmünd zum Gegenstand. Das Vorhaben unterfällt dem Anwendungsbereich des UVPG gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 UVPG, da es in Anlage 1 UVPG aufgeführt ist. Es stellt der Art nach ein Vorhaben nach Nr. 14.8.3 Anlage 1 UVPG dar, denn es betrifft eine sonstige Betriebsanlage von Eisenbahnen. Das gegenständliche Vorhaben ist von der UVP-Pflicht freigestellt. Die Feststellung der UVP-Pflicht erfolgt in dieser Fallgruppe anhand gesetzlicher Merkmale aufgrund seiner Art, teilweise mit Prüfwerten. Es handelt es sich um ein Änderungsvorhaben gemäß § 2 Abs. 4 Nr. 2a) UVPG in Form des Ersatzes einer Eisenbahnüberführung durch den Neubau eines Durchlasses nach Nr. 14.8.3 Anlage 1 UVPG, eine Fläche von 150 m² in Anspruch nimmt (unterhalb des unteren Prüfwerts von 2.000 m² nach Nr. 14.8.3.2 Anlage 1 UVPG) ohne Teil des Baus eines Schienenwegs nach Nummer 14.7 oder einer Bahnstromfernleitung nach Nummer 19.13 zu sein.

Schwäbisch Gmünd

Verfahrenstyp und Daten

Verkehrsvorhaben

Zuständige Behörde

Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart) - Standort Karlsruhe

Südendstraße 44
76135 Karlsruhe
Deutschland

Verfahrensinformationen