Antrag zur Logistikstelle Herne auf wesentliche Änderung einer immissionsschutzrechtlichen Anlage entsprechend § 16 BImSchG

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Allgemeine Informationen

Die DB InfraGO AG verfügt über eine rechtskräftige immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zum Umschlagen und zeitweiligen Lagern von Abfällen und Neustoffen. Es ergibt sich für die Genehmigungsinhaberin und künftige Betreiberin der noch nicht errichteten Logistikstelle die Notwendigkeit, die genehmigte Anlage in ihren aktiven Schallschutzmaßnahmen anzupassen.


Die genehmigte, noch nicht errichtete Anlage sieht nach aktuellem Genehmigungsstand an der nördlichen und südlichen Anlagengrenze technische Schallschutzmaßnahmen in Form von Schallschutzwänden vor. Die nördliche Schallschutzwand kann nach aktuellen Berechnungen des Schallschutzgutachters entfallen.


Der Wegfall der nördlichen Lärmschutzwand ist Gegenstand des vorliegenden Änderungsantrags.
Es handelt sich um die einzige Änderung, sämtliche anderen baulichen und betrieblichen Aspekte der Anlage bleiben unberührt.

Übersicht Logistikstelle Herne, Änderungsantrag I
44628 Herne, Castroper Straße

Verfahrenstyp und Daten

Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen

Zuständige Behörde

Vorhabenträger

DB InfraGO AG

Hinweis:

Vorhabenträgerin ist die DB InfraGO AG, Potsdamer Platz 2 in 10785 Berlin. 
Betreiberin der Anlage wird die DB InfraGO AG, Hansastr. 15 in 47058 Duisburg sein.

DB InfraGO AG
Potsdamer Platz 2
10785 Berlin
Deutschland

Verfahrensinformationen