Barrierefreier Ausbau Bf Osterhofen - Erweiterung und Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis in Bezug auf die Bauwasserhaltung

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Allgemeine Informationen

Das Vorhaben umfasst den barrierefreien Ausbau am Bahnhof Osterhofen, was insbesondere den Neubau eines Außenbahnsteigs, eines Mittelbahnsteigs und einer Personenunterführung in neuer Lage umfasst, wobei ein Zusammenwirken mit anderen Vorhaben nicht gegeben ist. Im Zuge des Vorhabens ergeben sich temporär und dauerhaft Eingriffe in Natur und Landschaft. Hinsichtlich der Inanspruchnahme von natürlichen Ressourcen ist dabei anzuführen, dass nach Abzug der vorgesehenen Entsiegelung lediglich 143 m² dauerhaft versiegelt werden. Im Wirkraum der dauerhaften Eingriffe handelt es sich ausschließlich um Verkehrs-, Bahnbetriebs- und Siedlungsflächen und unmittelbar angrenzende Bereiche. Es kommt daher anlagenbedingt nur in einem sehr geringen Umfang zu einem Verlust der Bodenfunktion. Darüber hinaus ist die Wertigkeit des Untersuchungsraums in Bezug auf das Schutzgut Arten und Lebensräume als gering einzustufen. Allerdings werden während der Bauzeit im Rahmen der Bauwasserhaltung im Maximalfall 155.000 m³ (bisher: 120.953 m³) Grundwasser zutage gefördert, wobei die Dauer der Baugrube auf 136 Tage (bisher: 97 Tage) begrenzt ist.

Osterhofen

Verfahrenstyp und Daten

Wasserwirtschaftliche Vorhaben mit Benutzung oder Ausbau eines Gewässers

Zuständige Behörde

Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Nürnberg)

Eilgutstraße 2
90443 Nürnberg
Deutschland

Verfahrensinformationen