Planänderung BAB 1 Ersatzneubau Brückenbauwerk "Schützenstraße"
Allgemeine Informationen
Gegenstand der vorliegenden Planänderung ist die Verbeiterung des Geh- und Radweges auf dem Ersatzneubau des Brückenbauwerks „Schützenstraße“ (Ü-Bauwerk) über die BAB 1 um 50 cm. Der vorgesehene Ersatzneubau wurde im Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses vom 07.06.2018, Az. 25.04.01.01-5/14 (A1/G-DEK), der Bezirksregierung Münster für das Vorhaben „6-streifiger Ausbau der Bundesautobahn (BAB) 1 von der Anschlussstelle Greven bis nördlich DEK-Brücke (bei Ladbergen)“ genehmigt. Die allgemeine Vorprüfung über die Feststellung einer UVP-Pflicht § 9 Abs. 1 S. 2 i. V. m. Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und Anlage 1 Ziffer 14.3 UVPG sowie § 9 Abs. 4 UVPG i. V. m. § 7 Abs. 1 S. 2 und 3 UVPG hat ergeben, dass die o.g. Änderung keine zusätzlich erheblich nachteilige oder andere erheblich nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das o.g. Vorhaben ist daher nicht erforderlich.
Verfahrenstyp und Daten
Zuständige Behörde
Am Propsthof 51
53121 Bonn
Deutschland
Vorhabenträger
Zimmerstr. 54
10117 Berlin
Deutschland