Planänderung BAB 1 Ersatzneubau Brückenbauwerk "Schützenstraße"

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Allgemeine Informationen

Gegenstand der vorliegenden Planänderung ist die Verbeiterung des Geh- und Radweges auf dem Ersatzneubau des Brückenbauwerks „Schützenstraße“ (Ü-Bauwerk) über die BAB 1 um 50 cm. Der vorgesehene Ersatzneubau wurde im Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses vom 07.06.2018, Az. 25.04.01.01-5/14 (A1/G-DEK), der Bezirksregierung Münster für das Vorhaben „6-streifiger Ausbau der Bundesautobahn (BAB) 1 von der Anschlussstelle Greven bis nördlich DEK-Brücke (bei Ladbergen)“ genehmigt. Die allgemeine Vorprüfung über die Feststellung einer UVP-Pflicht § 9 Abs. 1 S. 2 i. V. m. Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und Anlage 1 Ziffer 14.3 UVPG sowie § 9 Abs. 4 UVPG i. V. m. § 7 Abs. 1 S. 2 und 3 UVPG hat ergeben, dass die o.g. Änderung keine zusätzlich erheblich nachteilige oder andere erheblich nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das o.g. Vorhaben ist daher nicht erforderlich.

Das Bild zeigt die Schützenstraße, die die Bundesautobahn 1 von West nach Ost überquert. Die Hänge seitlich der Schützenstraße sind westlich und östlich der Bundesautobahn 1 mit Bäumen und Büschen begrünt.
Das Überführungsbauwerk Schützenstraße befindet sich auf dem Stadtgebiet von Greven, nördlich des Autobahnrastplatzes „Klaterberg“ und südlich der Abfahrt „Greven“.

Verfahrenstyp und Daten

Verkehrsvorhaben

Zuständige Behörde

Fernstraßen-Bundesamt (Standort Bonn)

Am Propsthof 51
53121 Bonn
Deutschland

Vorhabenträger

DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH

Zimmerstr. 54
10117 Berlin
Deutschland