Planänderung BAB 1 Ersatzneubau Brückenbauwerk "Saerbecker Damm / K2"

5612

Allgemeine Informationen

Gegenstand der vorliegenden Planänderung ist die Verbeiterung des Geh- und Radweges auf dem Ersatzneubau des Brückenbauwerks „Saerbecker Damm / K 2“ (Ü-Bauwerk) über die BAB 1 um 50 cm. Der vorgesehene Ersatzneubau wurde im Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses vom 19.12.2016, Az. 25.04.01.01-1/12, der Bezirksregierung Münster für das Vorhaben „6-streifiger Ausbau der Bundesautobahn (BAB) 1 über dem Dortmund-Ems-Kanal (DEK-Brücke) und der Anschlussstelle Lengerich (o)“ genehmigt. Die allgemeine Vorprüfung über die Feststellung einer UVP-Pflicht § 9 Abs. 1 S. 2 i. V. m. Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und Anlage 1 Ziffer 14.3 UVPG sowie § 9 Abs. 4 UVPG i. V. m. § 7 Abs. 1 S. 2 und 3 UVPG hat ergeben, dass die o.g. Änderung keine zusätzlich erheblich nachteilige oder andere erheblich nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das o.g. Vorhaben ist daher nicht erforderlich.

Das Bild zeigt die Straße bzw. das Brückenbauwerk Saerbecker Damm, die die Bundesautobahn 1 überuqert. Die Hänge des Brückenbauwerks sind beidseitig mit Bäumen und Büschen begrünt.

Verfahrenstyp und Daten

Verkehrsvorhaben

Zuständige Behörde

Fernstraßen-Bundesamt (Standort Bonn)

Am Propsthof 51
53121 Bonn
Deutschland

Vorhabenträger

DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH

Zimmerstr. 54
10117 Berlin
Deutschland