Planänderung BAB 1 Ersatzneubau Brückenbauwerk "Saerbecker Damm / K2"

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Allgemeine Informationen

Gegenstand der vorliegenden Planänderung ist die Verbeiterung des Geh- und Radweges auf dem Ersatzneubau des Brückenbauwerks „Saerbecker Damm / K 2“ (Ü-Bauwerk) über die BAB 1 um 50 cm. Der vorgesehene Ersatzneubau wurde im Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses vom 19.12.2016, Az. 25.04.01.01-1/12, der Bezirksregierung Münster für das Vorhaben „6-streifiger Ausbau der Bundesautobahn (BAB) 1 über dem Dortmund-Ems-Kanal (DEK-Brücke) und der Anschlussstelle Lengerich (o)“ genehmigt. Die allgemeine Vorprüfung über die Feststellung einer UVP-Pflicht § 9 Abs. 1 S. 2 i. V. m. Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und Anlage 1 Ziffer 14.3 UVPG sowie § 9 Abs. 4 UVPG i. V. m. § 7 Abs. 1 S. 2 und 3 UVPG hat ergeben, dass die o.g. Änderung keine zusätzlich erheblich nachteilige oder andere erheblich nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das o.g. Vorhaben ist daher nicht erforderlich.

Verfahrenstyp und Daten

Verkehrsvorhaben

Zuständige Behörde

Fernstraßen-Bundesamt (Standort Bonn)

Am Propsthof 51
53121 Bonn
Deutschland

Vorhabenträger

DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH

Zimmerstr. 54
10117 Berlin
Deutschland