Offshore-Windpark Nederwiek I-B in der niederländischen Ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee
Allgemeine Informationen
Das niederländische Ministerium für Klimapolitik hat Deutschland am 17. Juli 2026 den Entwurf der Standortentscheidung sowie die Umweltverträglichkeitsprüfung für den Windpark Nederwiek I-B in der niederländischen AWZ der Nordsee übersandt. Die vorliegende Umweltverträglichkeitsprüfung betrifft ausschließlich Kavel I-B im südlichen Teil des Windenergiegebiets Nederwiek. Sie untersucht die Umweltauswirkungen während Bau, Betrieb und Rückbau des Windparks. Nederwiek liegt in der niederländischen AWZ etwa 95–100 km vor der niederländischen Küste. Der südliche Teil von Nederwiek umfasst rund 273 km². Dort sind zwei Windparkflächen mit jeweils ungefähr 1 GW vorgesehen.
Kavel I-B umfasst rund 69 km².
Raumbezug
Verfahrenstyp und Daten
Zuständige Behörde
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg
Deutschland
Stellungnahmen oder Widersprüche sind spätestens bis einschließlich 26. September 2026 (maßgeblich ist der Tag des Eingangs) schriftlich oder elektronisch beim BSH, Dienstsitz Hamburg oder Rostock, zu erheben.
Vorhabenträger
Department Realization Energy Transition Directory of Climate & Energy Ministry of Economic Affairs and Climate Policy
Bezuidenhoutseweg 73
2594 AC The Hague
Niederlande
Öffentlichkeitsbeteiligung
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Bernhard-Nocht-Str. 78
20359 Hamburg
Deutschland
Montag, Mittwoch und Donnerstag 09:00–15:00
Dienstag 09:00–16:00
Freitag 09:00–14:30 Uhr
Erdgeschoss
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Neptunallee 5
18057 Rostock
Deutschland
Montag, Mittwoch und Donnerstag 08:30–11:30 und 13:00–15:00
Freitag 08:30–11:30 und 13:00–14:00
Dienstag geschlossen