ABS Kehl–Appenweier, PfA 2, Kehl–Neumühl (POS Süd), 1. Planänderung (Dauerhafte Anbindung von Gleis 19 u.a.)

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Allgemeine Informationen

Der geänderte Plan für das Vorhaben „ABS Kehl–Appenweier, PfA 2, Kehl–Neumühl (POS Süd), 1. Planänderung (Dauerhafte Anbindung von Gleis 19 u.a.)“ in der Stadt Kehl und der Gemeinde Willstätt, im Ortenaukreis, Bahn-km 10,623 bis 13,300 der Strecke 4260 Appenweier - Kehl, wird mit den in diesem Beschluss aufgeführten Ne benbestimmungen und Zusagen festgestellt. Der ursprüngliche Plan wird aufgehoben, soweit er mit dem neuen Plan nicht überein stimmt, und durch die geänderte Planung ersetzt oder ergänzt wird. Im Übrigen bleibt der festgestellte Plan einschließlich seiner besonderen Entscheidungen, Nebenbe stimmungen und Zusagen unberührt. Gegenstand der Planänderung ist im Wesentlichen: 

- Entfall der Linienverbesserung von Bahn-km 10,829 bis 11,243

- Anschluss des Ausziehgleises 19 an die Strecke 4260 mit erforderlichen Anpassungen des Einfahrtbereiches des Güterbahnhofes 

- Anpassung der Trassierung der Eisenbahnüberführung Carl-Benz-Straße 

- Änderungen an den Eisenbahnüberführungen L 75 (Graudenzer Straße), Kinzig (Strecke 4260 und Gleis 19) und B 28 (Strecke 4260 und Gleis 19) 

- Ergänzung von Baustelleneinrichtungsflächen und Baustellenzufahrten

Zudem wird der Vorbehalt unter Ziffer A.6.1 (wasserrechtliche Erlaubnisse) des Planfeststellungsbeschlusses vom 19.03.2025 aufgelöst.

Kehl

Verfahrenstyp und Daten

Verkehrsvorhaben

Zuständige Behörde

Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart) - Standort Stuttgart

Olgastraße 13
70182 Stuttgart
Deutschland

Verfahrensinformationen