6-streifiger Ausbau der A 44 vom AK Dortmund/Unna (Bau-km 0-380) bis zur AS Unna-Ost (Bau-km 5+110) mit Umbau des AK Dortmund/Unna einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an Verkehrswegen und Anlagen Dritter sowie der landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen auf dem Gebiet der Stadt Unna, 1. Planänderung
Allgemeine Informationen
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Westfalen, Außenstelle Hamm, beantragt die teilweise Änderung einer planfestgestellten Kompensationsmaßnahme. Für die Durchführung der Ausgleichsmaßnahme sollte ursprünglich u.a. ein Teil eines im Kreis Unna gelegenen Grundstücks für eine Aufforstung herangezogen werden. Nunmehr soll auf die Inanspruchnahme dieses Flurstücks verzichtet werden. Stattdessen soll der Teil der Kompensationsmaßnahme auf einem Grundstück im Kreis Soest stattfinden. Die Planänderung bezieht sich auf den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Arnsberg für den 6-streifigen Ausbau der A 44 vom AK Dortmund/Unna (Bau-km 0-380) bis zur AS Unna-Ost (Bau-km 5+110) mit Umbau des AK Dortmund/Unna einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an Verkehrswegen und Anlagen Dritter sowie der landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen auf dem Gebiet der Stadt Unna vom 25.09.2020. Das FBA am Standort Bonn hat festgestellt, dass bei dem Vorhaben keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, da es keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.
Verfahrenstyp und Daten
Zuständige Behörde
Am Propsthof 51
53121 Bonn
Deutschland
Vorhabenträger
Otto-Krafft-Platz 8
59065 Hamm
Deutschland