Eisenbahnüberführung Hundem und Fußweg - Kirchhundem - Erneuerung - 2. Planänderung

5513

Allgemeine Informationen

Die Eisenbahnüberführung (EÜ) über den Bach Hundem wurde etwa um 1910 errichtet, und nähert sich dem Ende ihrer baulichen Lebensdauer. Daher ist die Errichtung eines Ersatzneubaus erforderlich, um den Betrieb der Eisenbahnstrecke zu sichern. Gegenstand der 2. Planänderung ist die temporäre Verrohrung mit Überschotterung des Baches aus 2x DN2000 und einer Kalksteinverfüllung. Für die logistische Erreichbarkeit muss das Oberflächengewässer Hundem für die Arbeiten bauzeitlich im Bereich der Eisenbahnüberführung verrohrt werden.
Die Bachverrohrung ist für den Rückbau der Bestandsbauwerke sowie die Herstellung der neuen Über- und Unterbauten zwingend erforderlich. Der Verzicht auf den Raupenkran entlastet die B517 durch den Wegfall von rund 35 Tiefladertransporten und verhindert verkehrsbehindernde Quertransporte zwischen den Baustelleneinrichtungsflächen, die aufgrund begrenzter Lagerkapazitäten notwendig geworden wären.

Lennestadt

Verfahrenstyp und Daten

Verkehrsvorhaben

Zuständige Behörde

Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Köln)

Werkstattstraße 102
50733 Köln
Deutschland

Verfahrensinformationen