Waldinanspruchnahme Flugplatz Nörvenich

5498

Allgemeine Informationen

Auf dem Gelände des Flugplatzes Nörvenich  ist eine Anpassung der Infrastruktur erforderlich. Für einen Teil der Maßnahmen müssen Waldflächen in Anspruch genommen. Die einzelnen Waldinanspruchnahmen wirken nach § 10 UVPG kumulativ von insgesamt 5 ha bis weniger als 10 ha. 

Flugplatz Nörvenich

Verfahrenstyp und Daten

Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben

Zuständige Behörde

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr KompZ BauMgmt - Standort Düsseldorf

Wilhelm-Raabe-Str. 46
40470 Düsseldorf
Deutschland

Vorhabenträger