Ausbau- und Neubaustrecke Stuttgart – Augsburg, Bereich Stuttgart – Wendlingen mit Flughafenanbindung

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Allgemeine Informationen

Änderung der Zufahrt von Augsburger Str. auf das Bahngelände Süd:
Im Planfeststellungsbeschluss vom 17.12.2021, Az. 591ppw/080-2018#021 ist die Zufahrt von der Augsburger Straße als einspurige Zufahrt (nur Einfahrt in das Bahngelände) festgelegt. Im Rahmen der Abstimmungen mit der von der Zufahrt betroffenen Landeshauptstadt Stuttgart sowie der Stuttgarter Straßenbahnen AG wurde vorgegeben, dass die Zufahrt in eine zweispurige Zufahrt umzuplanen ist, damit ein- und ausgefahren werden kann. Dazu ist die Zufahrt zu verbreitern.

Stuttgart

Verfahrenstyp und Daten

Verkehrsvorhaben

Zuständige Behörde

Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart) - Standort Stuttgart

Olgastraße 13
70182 Stuttgart
Deutschland

Verfahrensinformationen