Offshore-Windpark Baltic East im Gebiet 46.E.1“ in der polnischen Ausschließlichen Wirtschaftszone der Ostsee

5473

Allgemeine Informationen

Öffentliche Bekanntmachung des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie über den Abschluss des Verfahrens und die Schlussentscheidung im Vorhaben „Offshore-Windpark Baltic East im Gebiet 46.E.1“ in der polnischen AWZ der Ostsee

Das geplante Vorhaben umfasst den Bau, den Betrieb und die Stilllegung des Offshore Windparks Baltic East mit einer maximalen Gesamtleistung von 966 MW. Ziel des Vorhabens ist es, Strom aus einer erneuerbaren Energiequelle, der Windkraft, zu erzeugen. Das Gebiet von OWP Baltic East befindet sich in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Republik Polen, das Gebiet von OWP Baltic East hat eine Fläche von etwa 111,7 km2 und befindet sich auf der Höhe der Ortschaften Sasino und Białogóra (Woiwodschaft Pommern) in einer Entfernung von etwa 22,5 km von der Meeresküste und in folgender Entfernung von den AWZ-Grenzen anderer Länder: ca. 59 km von der schwedischen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) entfernt, ca. 82 km von der dänischen AWZ entfernt, ca. 73 km von der russischen AWZ entfernt und ca. 199 km von der deutschen AWZ entfernt. Das geplante Vorhaben soll in den Meeresgebieten der Republik Polen umgesetzt werden. Orlen Neptun VIII sp. z o.o. erhielt am 29. September 2023 den Bescheid Nr. OWP/46.E.1 des Ministers für Infrastruktur vom 29. September 2023 (Zeichen: DGM-3.530.20.2022) über die Genehmigung für den Bau und die Nutzung von künstlichen Inseln, Strukturen und Geräten in polnischen Meeresgebieten für das Vorhaben mit dem Titel "Morska Farma Wiatrowa Baltic East na obszarze 46.E.1 wraz z niezbędną infrastrukturą" ["Offshore-Windpark Baltic East auf dem Gebiet 46.E.1 zusammen mit der notwendigen Infrastruktur"]. 

Das geplante Vorhaben besteht aus folgenden Bestandteilen: 

• Windkraftanlagen mit den folgenden Bestandteilen: Gondel mit Rotor, Turm, vorübergehende Hilfskomponenten/Installationsanlagen (wenn sie nicht integraler Bestandteil des Fundaments sind) und Monopile-Fundamente für Einzelträgerkonstruktionen oder Jacket-Fundamente für Fachwerkkonstruktionen, • Umspannplattformen (OSS) 
• interne Strom- und Signal-Übertragungsleitungen mit Zubehör. Windkraftanlagen werden zusammen mit Umspannplattformen und internen Leitungen im Meeresboden verankert oder auf den Meeresboden gesetzt.

 

 

Raumbezug

inländisch

Verfahrenstyp und Daten

UVP-Kategorie:
Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Zuständige Behörde

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie

Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg
Deutschland

O31 Windpark-Verfahren nicht zentral voruntersuchte Flächen

Vorhabenträger

ORLEN Neptun sp. z o.o.

Aleja Grunwaldzka 472
80-309 Gdańsk
Polen

Öffentlichkeitsbeteiligung

Hamburg

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Bernhard-Nocht-Str. 78
20359 Hamburg
Deutschland

+49 381 4563 63180

Sollte eine Einsichtnahme der Unterlagen gewünscht werden, wird um eine  Anmeldung zur Terminvereinbarung unter der genannten Adresse oder per E-Mail
an EingangOdM@bsh.de gebeten.

Rostock

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Neptunallee 5
18057 Rostock
Deutschland

+49 381 4563 63180

Sollte eine Einsichtnahme der Unterlagen gewünscht werden, wird um eine Anmeldung zur Terminvereinbarung unter der genannten Adresse oder per E-Mail
an EingangOdM@bsh.de gebeten.

Die Fristen der Öffentlichkeitsbeteiligung werden zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt.
Die Fristen der Öffentlichkeitsbeteiligung werden zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt.

Verfahrensinformationen und -unterlagen