Ausbau und Neubaustrecke Stuttgart - Augsburg, Bereich Wendlingen - Ulm PFA 2.1 c Kirchheim - Weilheim - Aichelberg, 16. PÄ - "LBP- Abschlussbilanz"
Allgemeine Informationen
Das Vorhaben hat den Entfall von Teilflächen der planfestgestellten landespflegerischen Maßnahmen A4, A6, A7.1, A8.1 und E5 zum Gegenstand. Zudem soll die Maßnahme G13 entfallen und die Maßnahme A14 in aktualisierter Form umgesetzt werden. Das durch den (teilweisen) Wegfall der im Landschaftspflegerischen Begleitplan vorgesehenen Maßnahmen entstehende Defizit soll anteilig über neu vorgesehene Ausgleichsmaßnahmen im Bereich von „Restflächen“ abgedeckt werden (A18, A19, A20, A21). Für das darüber hinaus verbleibende Defizit werden Ökokontomaßnahmen im erforderlichen Umfang hinzugezogen (E7, E8, E9, E10). Es handelt sich um ein Änderungsvorhaben gemäß § 2 Abs. 4 Nr. 2c) UVPG, das der allgemeinen Vorprüfung gemäß § 9 Abs. 1, Abs. 4 i.V.m. § 7 UVPG unterliegt, da es die Änderung des planfestgestellten Landschaftspflegerischen Begleitplans zum Gegenstand hat.
Verfahrenstyp und Daten
Zuständige Behörde
Olgastraße 13
70182 Stuttgart
Deutschland