Planänderung zur Rückverlegung der fördeseitigen Böschung der Mittelinsel zum Planfeststellungsverfahren "Ersatz der beiden Kleinen Schleusenkammern und Anpassung der Vorhäfen in Kiel-Holtenau"
Allgemeine Informationen
In dem Planfeststellungsbeschluss vom 18.05.2021 wurde u. a. die Anpassung der Vorhäfen genehmigt. Im Zuge der Sanierung der Kleinen Schleuse wurde festgelegt, dass die an die Fahrrinne anschließenden Unterwasserböschungen mit einer Böschungsneigung von ca. 1:3 bis ca. 1:2 zu erstellen sind, die teilweise befestigt werden müssen.
Aufgrund der aus der Verbreiterung der Mittelmauer und dem daraus u. a. entstandenen Erfordernis der Herstellung einer Fahrwassertiefe von 10 m, hat sich für die fördeseitige Böschung der Mittelinsel zwischen Nord-Ostsee-Kanal-km 97,2 bis 98,6 die Notwendigkeit ergeben, eine steilere Böschungsneigung umzusetzen. Daher soll nunmehr der Bau der bestehenden Böschung unter Wasser mit einem Verhältnis von 1:3 und über Wasser mit einem Verhältnis von 1:2 vorgenommen werden. Dieses erfordert eine Anpassung der Vorhabengrenze, die sich parallel zur bisherigen Vorhabengrenze 20 m nach Süden verschieben würde.
Verfahrenstyp und Daten
Zuständige Behörde
Kiellinie 247
24106 Kiel
Deutschland
Vorhabenträger
Wasserstraßen-Neubauamt Nord-Ostsee-Kanal, Standort Kiel
Schleuseninsel 2
24159 Kiel
Deutschland