Planänderung zur Uferwand NOK Süd zum Planfeststellungsverfahren "Ersatz der beiden Schleusenkammern und Anpassung der Vorhäfen in Kiel-Holtenau"

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Allgemeine Informationen

In dem Planfeststellungsbeschluss wurde u. a. die Anpassung der Vorhäfen genehmigt. Im Zuge der Sanierung der Kleinen Schleuse wurde festgelegt, dass die an die Fahrrinne anschließenden Unterwasserböschungen mit einer Böschungsneigung von ca. 1:3 bis ca. 1:2 zu erstellen sind, die teilweise befestigt werden müssen.

Aufgrund der aus der Verbreiterung der Mittelmauer und dem daraus u. a. entstandenen Erfordernis der Herstellung einer Fahrwassertiefe von 10 m, hat sich für die Böschung des binnenseitigen Vorhafens der Mittelinsel jedoch die Notwendigkeit ergeben, eine steilere Böschungsneigung umzusetzen, da der Abstand der Böschung zur Fahrrinne nunmehr für eine Schrägböschung über die gesamte Höhe zu klein ist. Daher ist vorgesehen, anstatt einer Böschung eine Uferbefestigung als Kaimauer in Spundwandbauweise mit Kopfbalken zu erstellen. Des Weiteren soll dort eine zusätzliche temporäre Anlegestelle für Schuten als Umschlagstelle für Massengut zur Optimierung der Transportwege eingerichtet werden.

Kiel-Holtenau

Verfahrenstyp und Daten

Verkehrsvorhaben

Zuständige Behörde

Vorhabenträger

Wasserstraßen-Neubauamt Nord-Ostsee-Kanal, Standort Kiel

Wasserstraßen-Neubauamt Nord-Ostsee-Kanal, Standort Kiel
Schleuseninsel 2
24159 Kiel
Deutschland

Wasserstraßen-Neubauamt Nord-Ostsee-Kanal, Standort Kiel

Verfahrensinformationen