Neubau einer Lärmschutzwand im Rahmen der Lärmsanierung in Nordenham
Allgemeine Informationen
Das Vorhaben hat den Bau einer Lärmschutzwand mit einer Gesamtlänge von ca. 467 m und einer Höhe von 2,00 m über Schienenoberkante zum Gegenstand. Die Merkmale des Vorhabens werden insbesondere hinsichtlich der Kriterien der Nr. 1 Anlage 3 UVPG beurteilt. Vorhabenbedingt ist an der Eisenbahnstrecke 1503 Hude – Nordenham-Blexen im Bereich der Ortsdurchfahrt Nordenham eine Lärmschutzwand mit einer Gesamtlänge von ca. 467 m und einer Höhe von 2,00 m über Schienenoberkante geplant. Die bauzeitliche Flächeninanspruchnahme beläuft sich auf ca. 3.140 m². Anlagebedingt wird eine Fläche von ca. 280 m² dauerhaft beansprucht. Das Baugeschehen ist mit stofflichen Immissionen wie Staub sowie bauzeitliche Lärmimmissionen und Erschütterungen verbunden. Das Vorhaben erzeugt etwa 200 t Bauabfälle.
Verfahrenstyp und Daten
Zuständige Behörde
Herschelstraße 3
30159 Hannover
Deutschland