Standort-Zwischenlager Gundremmingen - Aufbewahrung von Sonderbrennstäben in Köchern
Allgemeine Informationen
Mit Schreiben vom 16.11.2015 hat die RWE Power AG für das Standort-Zwischenlager in Gundremmingen (SZL Gundremmingen) die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen in Form von Sonderbrennstäben des Siedewasserreaktors des Kernkraftwerkes Gundremmingen II in Köchern für Sonderbrennstäbe in Transport- und Lagerbehältern der Bauart CASTOR® V/52 beantragt. Diesem Antrag sind als weitere Genehmigungsinhaberinnen der Gesamtgenehmigung die Kernkraftwerk Gundremmingen GmbH (KGG) mit Schreiben vom 20.11.2015 sowie die E.ON Kernkraft GmbH mit Schreiben vom 02.12.2015 beigetreten. Das Genehmigungsverfahren wird seit dem 01.01.2019 von der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ) geführt.
Die Ergänzung der Aufbewahrungsgenehmigung von Kernbrennstoffen in Form von in Köchern verpackten Sonderbrennstäben in Behältern der Bauart CASTOR® V/52 stellt eine wesentliche Änderung der genehmigten Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im SZL Gundremmingen dar. Die im Rahmen des Änderungsgenehmigungsverfahrens vorgenommene allgemeine Vorprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für dieses Änderungsvorhaben nicht durchzuführen ist.
Kontakt zur verfahrensführenden Behörde - Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit: uvp@bfe.bund.de
Verfahrenstyp und Daten
Zuständige Behörde
Willy-Brandt-Straße 5
38226 Salzgitter
Deutschland
Vorhabenträger
Frohnhauser Straße 67
45127 Essen
Deutschland