Waldinanspruchnahme Generalfeldmarschall-Rommel-Kaserne Augustdorf

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Allgemeine Informationen

Auf dem Gelände der Generalfeldmarschall-Rommel-Kaserne in Augustdorf sollen mehr als 1 ha bis weniger als 5 ha Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes zum Zwecke der Umwandlung in eine andere Nutzungsart gerodet werden. Auf den gerodeten Flächen sollen Gebäude errichtet werden.

Generalfeldmarschall-Rommel-Kaserne, Augustdorf

Verfahrenstyp und Daten

Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben

Zuständige Behörde

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr KompZ BauMgmt - Standort Düsseldorf

Wilhelm-Raabe-Str. 46
40470 Düsseldorf
Deutschland

Vorhabenträger