Bauwasserhaltung Abbruch Schöpfwerk Sommerdorf

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Allgemeine Informationen

Die Bundesrepublik Deutschland und der Freistaat Bayern planen den Ausbau der Wasserstraße und die Verbesserung des Hochwasserschutzes an der Bundeswasserstraße Donau zwischen Straubing und Vilshofen.
Für den Teilabschnitt 1: Straubing – Deggendorf (Donau-km 2321,7 bis 2282,5) hat Träger der Vorhaben die Durchführung eines gemeinsamen Planfeststellungsverfahrens gemäß § 14 Abs. 1 Satz 3 Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) i. V. m. § 78 Abs. 2 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt in Würzburg beantragt. Die Vorhaben wurden mit Planfeststellungsbeschluss vom 20.12.2019 planfestgestellt. Der Planfeststellungsbeschluss ist zwischenzeitlich in Bestandskraft erwachsen.
Teil der planfestgestellten Hochwasserschutzmaßnahmen im Polder Sulzbach ist der Abbruch des bestehenden Schöpfwerks Sommersdorf und die Rückverlegung des Deichs Hundldorf.

Mariaposching

Verfahrenstyp und Daten

Wasserwirtschaftliche Vorhaben mit Benutzung oder Ausbau eines Gewässers

Zuständige Behörde

Vorhabenträger

Freistaat Bayern vertreten durch die WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH

WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH
Blutenburgstraße 20
80636 München
Deutschland

Verfahrensinformationen