ABS/NBS München-Mühldorf-Freilassing-Grenze D/A / -Simbach-Grenze D/A, Planungsabschnitt PA03, Planfeststellungsabschnitt 3.5
Allgemeine Informationen
Gegenstand dieses Verfahrens ist der Planfeststellungsabschnitt 3.5 der Strecke 5723 (Mühldorf – Freilassing), der bei Bahn-km 49,4+60 beginnt und bei Bahn-km 57,2+35 endet.
Die Bahnstrecke verläuft häufig wechselnd im Einschnitt, Damm, Geländegleichlage sowie im Anschnitt und überwiegend gerade. Mit zwei Rechtsbögen knicken die Geraden leicht nach Süden in die Stadt Laufen ab. Im weiteren Verlauf bewegt sich die Strecke s-förmig südlich am Gehöft Lepperding vorbei, tangiert die zukünftige Ortsumfahrung der B20 bei Laufen und verläuft von Gastag in den PFA 3.6.
Maßnahmen sind im Wesentlichen:
Durchgehender zweigleisiger Ausbau der bisher eingleisigen Strecke für eine Entwurfsgeschwindigkeit bis zu 160 km/h
Neubau einer durchgehenden Elektrifizierung
Bodenverbesserungsmaßnahmen zur Ertüchtigung des Baugrundes
Ersatzneubau bzw. Neubau der Bahnkörperentwässerung einschließlich Regenrückhaltebecken und Sickerbecken
Ausrüstung mit ETCS
Barrierefreier Neubau des Bahnhofs Laufen
Ersatzneubau von Eisenbahnüberführungen und Straßenüberführungen
Ersatzneubau und Rückbau von Durchlässen
Neubau von Lärmschutzwänden und Stützwänden
Neubau von Rettungswegen
Anpassung von Straßen und Wirtschaftswegen
Neubau von Kabelführungssystemen
Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich erheblicher Umweltauswirkungen
Raumbezug
Verfahrenstyp und Daten
Zuständige Behörde
Arnulfstraße 9/11
80335 München
Deutschland
Vorhabenträger
Adam-Riese-Str. 11 -13
60327 Frankfurt
Deutschland
Öffentlichkeitsbeteiligung
Eisenbahn-Bundesamt
Arnulfstraße 9/11
80335 München
Deutschland
Auf Verlangen eines Beteiligten kann eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Hierfür ist die Anhörungsbehörde während der Dauer der Veröffentlichung im Internet (07.07.2025 bis einschließlich 06.08.2025) zu kontaktieren. Für den Beginn der Einwendungsfrist ist die Veröffentlichung im Internet maßgeblich. Eine über die Einwendungsfrist hinausgehende Bereistellung der Planunterlagen auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes verlängert die Einwendungsfrist nicht.