Ausbau Munitionslager Wermutshausen

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Allgemeine Informationen

Für das Munitionslager Wermutshausen müssen Baumaßnahmen innerhalb der Liegenschaft umgesetzt werden. Die baulichen Maßnahmen umfassen den Zubau von 35 Lagerhäusern und 8 Funktionsgebäuden sowie die Erschließung innerhalb der Liegenschaft mit Wegen, Straßen sowie Ver- und Entsorgungsnetzen. Für das Vorhaben werden Waldrodungen von ca. 31,38 ha notwendig. Zusätzlich zu den Rodungsflächen sind weitere 3,3 ha Offenlandflächen betroffen. Aufgrund der notwendigen Waldrodungsfläche von ca. 31,38 ha ist der Ausbau des Munitionslagers gemäß § 7 UVPG i.V.m. Anlage 1, Spalte 1 UVP-pflichtig. 

Raumbezug

inländisch

Verfahrenstyp und Daten

UVP-Kategorie:
Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben

Zuständige Behörde

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr KompZ BauMgmt - Standort Stuttgart

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr KompZ BauMgmt S K6
Nürnberger Str. 184
70374 Stuttgart
Deutschland

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Kompetenzzentrum Baumanagement Stuttgart, Postfach 10 52 61, 70045 Stuttgart

Vorhabenträger

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

Nürnberger Straße 184
70374 Stuttgart
Deutschland

Öffentlichkeitsbeteiligung

Erörterungstermin in dem Infrastrukturvorhaben mit erforderlicher Waldumwandlung und Umweltverträglichkeitsprüfung für die Erweiterung des Munitionslagers Wermutshausen

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Kompetenzzentrum Baumanagement Stuttgart
Nürnberger Str. 184
70374 Stuttgart
Deutschland

Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Teilnahmeberechtigt sind der Träger des Vorhabens, die Behörden, die Betroffenen sowie diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben.

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Kompetenzzentrum Baumanagement Stuttgart
Nürnberger Str. 184
70374 Stuttgart
Deutschland

In dem vorgenannten Verfahren findet  der nach §§ 18 Abs. 1 S. 4 UVPG, 73 Abs. 6 S. 1 VwVfG vorgeschriebene Erörterungstermin am
Donnerstag, den 28. August 2025 um 10:00 Uhr
in Gebäude 4n, Raum 231/232 der Theodor-Heuss-Kaserne,
Nürnberger Str. 184, 70374 Stuttgart

Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Teilnahmeberechtigt sind der Träger des Vorhabens, die Behörden, die Betroffenen sowie

Verfahrensinformationen und -unterlagen

In dem vorgenannten Verfahren findet der nach §§ 18 Abs. 1 S. 4 UVPG, 73 Abs. 6 S. 1 VwVfG vorgeschriebene Erörterungstermin am
Donnerstag, den 28. August 2025 um 10:00 Uhr
in Gebäude 4n, Raum 231/232 der Theodor-Heuss-Kaserne,
Nürnberger Str. 184, 70374 Stuttgart

Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Teilnahmeberechtigt sind der Träger des Vorhabens, die Behörden, die Betroffenen sowie diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben.

Eine Ausfertigung des Bescheids wird gemäß §§ 27 Abs. 1 UVPG, 74 Abs. 4 VwVfG in der Zeit vom 04.09.2025 bis einschließlich 18.09.2025 innerhalb der üblichen Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Niederstetten (Albert-Sammt-Straße 1, 97996 Niederstetten, Bauamt, 2. OG, Zimmer 18) zur Einsicht ausgelegt.