Standort-Zwischenlager Lingen - Aufbewahrung von Kernbrennstoffen in Form von Steuerelementfingern in CASTOR® V/19-Behältern
Allgemeine Informationen
Mit Schreiben vom 07.12.2021 hat die BGZ mbH eine Erweiterung des Antrags vom 04.07.2016 für das SZL Lingen vorgelegt für eine Beladevariante von CASTOR® V/19-Behältern mit Brennelementen sowie Steuerelementfingern. Die Ergänzung der Aufbewahrungsgenehmigung um Steuerelementfinger als zusätzliche Inventare stellt eine wesentliche Änderung der genehmigten Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im SZL Lingen dar. Die im Rahmen des Änderungsgenehmigungsverfahrens vorgenommene allgemeine Vorprüfung nach § 9 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für dieses Änderungsvorhaben nicht durchzuführen ist.
Verfahrenstyp und Daten
Zuständige Behörde
Willy-Brandt-Straße 5
38226 Salzgitter
Deutschland
Vorhabenträger
BGZ mbH
Frohnhauser Straße 50
45127 Essen
Deutschland