Geplanter Offshore-Windpark “Neptuni” in der schwedischen ausschließlichen Wirtschaftszone der Ostsee NV-06044-24
Allgemeine Informationen
Die schwedische Energiebehörde hat Deutschland benachrichtigt, dass der Projektentwickler, RWE Offshore Neptuni AB, beabsichtigt, eine Genehmigung für die Errichtung eines OWF in der SEZ etwa 12 km nordöstlich der Insel Öland und etwa 26 km westlich von Gotland zu beantragen.
Das Gebiet für den OWF Neptuni erstreckt sich über ca. 231 km2 und liegt teilweise in den schwedischen Hoheitsgewässern und teilweise in der schwedischen Wirtschaftszone. Der Windpark soll aus bis zu 110 Turbinen mit einer Gesamtkapazität von etwa 1600 MW und einer jährlichen Stromerzeugung von 6,4 TWh bestehen.
Der OWF Neptuni wird auch ein internes Kabelnetz, Messmasten und bis zu drei Umspannwerke und/oder Konverterstationen umfassen. Die maximale Höhe jeder Windturbine wird 360 m über dem Meeresspiegel betragen
Raumbezug
Verfahrenstyp und Daten
Zuständige Behörde
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg
Deutschland
Stellungnahmen oder Widersprüche sind spätestens bis einschließlich 18. September 2024 (maßgeblich ist der Tag des Eingangs) schriftlich oder elektronisch beim BSH, Dienstsitz Hamburg oder Rostock, zu erheben.
Vorhabenträger
RWE Offshore Neptuni AB
Box 388
201 23 Malmö
Schweden
Öffentlichkeitsbeteiligung
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Bernhard-Nocht-Str. 78
20359 Hamburg
Deutschland
Montag, Mittwoch und Donnerstag 09:00–15:00
Dienstag 09:00–16:00
Freitag 09:00–14:30 Uhr
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Neptunallee 51
18057 Rostock
Deutschland
Montag, Mittwoch und Donnerstag 08:30–11:30 und 13:00–15:00
Freitag 08:30–11:30 und 13:00–14:00
Dienstag geschlossen