BAB 1 Ersatzneubau Brückenbauwerk (A-Bauwerk) über dem Gewässer 4200, 1. Planänderung
Allgemeine Informationen
Die DEGES GmbH hat mit Schreiben vom 08.11.2023, eingegangen am 15.11.2023 beim Fernstraßen-Bundesamt (FBA) Standort Bonn, die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Vorhaben BAB 1 Ersatzneubau Brückenbauwerk (A-Bauwerk) über dem Gewässer 4200, 1. Planänderung beantragt. Gegenstand der vorliegenden Planänderung ist aus baulichen Gründen der Ersatzneubau des Brückenbauwerks (A-Bauwerk) über dem Gewässer 4200 anstelle der ursprünglich planfestgestellten Sanierung/Erneuerung mit Beschluss vom 28.06.2018. In Bezug auf die Feststellung einer möglichen UVP-Pflicht im Zuge dieser Planänderung wurde gem. § 5 Abs. 1 Nr. 3 UVPG durch das Fernstraßen-Bundesamt von Amts wegen geprüft. Die allgemeine Vorprüfung gemäß § 7 des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass eine UVP für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist, da es keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen hervorrufen kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.
Dieses Ergebnis wurde am 26.06.2024 durch das FBA festgestellt.

Verfahrenstyp und Daten
Zuständige Behörde
Am Propsthof 51
53121 Bonn
Deutschland
Vorhabenträger
Zimmerstraße 54
10117 Berlin
Deutschland