SZL in Grafenrheinfeld - Aufbewahrung von Sonderbrennstäben in Köchern

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Allgemeine Informationen

Mit Schreiben vom 06.03.2013 hat die E.ON Kernkraft GmbH für das Standort-Zwischenlager (SZL) in Grafenrheinfeld (Brennelementbehälterlager - im Folgenden: KKG BELLA) die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen in Form von Sonderbrennstäben in Köchern in Transport- undLagerbehältern der Bauart CASTOR® V/19 beantragt.

Die beantragte Aufbewahrung von Kernbrennstoffen in Form von Sonderbrennstäben in Köchern in Transport- und Lagerbehältern der Bauart CASTOR® V/19 stellt eine wesentliche Änderung der aktuell gültigen Aufbewahrungsgenehmigung nach § 6 des Gesetzes über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz - AtG) für das KKG BELLA dar. Für das beantragte Änderungsvorhaben wird ein Änderungsgenehmigungsverfahren durchgeführt. Die in diesem Rahmen vorgenommene allgemeine Vorprüfung nach § 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für dieses Änderungsvorhaben nicht durchzuführen ist.

Die E.ON Kernkraft GmbH wurde mit Wirkung zum 01.07.2016 in die PreussenElektra GmbH (PEL) umfirmiert.

Gemeinde Grafenrheinfeld, Gemarkung Grafenrheinfeld (Bayern)

Verfahrenstyp und Daten

Kernenergie

Zuständige Behörde

Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung

Willy-Brandt-Straße 5
38226 Salzgitter
Deutschland

Vorhabenträger