SZL in Grafenrheinfeld - Sicherungstechnische Härtung zum Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter

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Allgemeine Informationen

Mit Schreiben vom 16.08.2010 hat die E.ON Kernkraft GmbH für das Standort-Zwischenlager (SZL) in Grafenrheinfeld (Brennelementbehälterlager - im Folgenden: KKG BELLA) die sicherungstechnische Härtung zum Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter beantragt.

 

Die beantragte sicherungstechnische Härtung des KKG BELLA zum Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter stellt eine wesentliche Änderung der aktuell gültigen Aufbewahrungsgenehmigung nach § 6 des Gesetzes über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz - AtG) für das KKG BELLA dar. Für das beantragte Änderungsvorhaben wird ein Änderungsgenehmigungsverfahren durchgeführt. Die in diesem Rahmen vorgenommene allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3e Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) a. F. hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für dieses Änderungsvorhaben nicht durchzuführen ist.

 

Die E.ON Kernkraft GmbH wurde mit Wirkung zum 01.07.2016 in die PreussenElektra GmbH (PEL) umfirmiert.

 

Kontakt zur verfahrensführenden Behörde - Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit: uvp@bfe.bund.de

 

Gemeinde Grafenrheinfeld, Gemarkung Grafenrheinfeld (Bayern)

Verfahrenstyp und Daten

Kernenergie

Zuständige Behörde

Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung

Willy-Brandt-Straße 5
38226 Salzgitter
Deutschland

Vorhabenträger