SZL in Rodenkirchen - Aufbewahrung von Sonderbrennstäben in Köchern

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Allgemeine Informationen

 

Mit Schreiben vom 06.03.2013 hat die E.ON Kernkraft GmbH für das Standort-Zwischenlager (SZL) in Rodenkirchen (im Folgenden SZL Unterweser) die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen in Form von Sonderbrennstäben in Köchern in Transport- und Lagerbehältern der Bauart CASTOR® V/19 beantragt.

 

Die beantragte Aufbewahrung von Kernbrennstoffen in Form von Sonderbrennstäben in Köchern in Transport- und Lagerbehältern der Bauart CASTOR® V/19 stellt eine wesentliche Änderung der aktuell gültigen Aufbewahrungsgenehmigung nach § 6 Atomgesetz (AtG) für das SZL Unterweser dar. Für das Vorhaben wird ein Änderungsgenehmigungsverfahren durchgeführt. Die in diesem Rahmen vorgenommene allgemeine Vorprüfung nach § 9 Abs. 1 UVPG hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für dieses Änderungsvorhaben nicht durchzuführen ist.

 

Die E.ON Kernkraft GmbH wurde mit Wirkung zum 01.07.2016 in die PreussenElektra GmbH (PEL) umfirmiert.

 

Kontakt zur verfahrensführenden Behörde - Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit: uvp@bfe.bund.de

Gemeinde Stadland, Gemarkung Rodenkirchen (Niedersachsen)

Verfahrenstyp und Daten

Kernenergie

Zuständige Behörde

Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung

Willy-Brandt-Straße 5
38226 Salzgitter
Deutschland

Vorhabenträger