TBL Ahaus – Aufbewahrung von FRM II-Brennelementen

381

Allgemeine Informationen

 

Die GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH (GNS) hat beantragt, im Transportbehälterlager (TBL) Ahaus auch Brennelemente aus der Forschungsneutronenquelle Heinz Maier Leibnitz (FRM II) der Technischen Universität München in Transport- und Lagerbehältern der Bauart CASTOR® MTR3 aufbewahren zu können.

 

Die beantragte Aufbewahrung von FRM II-Brennelementen stellt eine wesentliche Änderung der aktuell gültigen Aufbewahrungsgenehmigung nach § 6 des Atomgesetzes (AtG) für das TBL Ahaus dar. Für das Vorhaben wird ein Änderungsgenehmigungsverfahren durchgeführt. Die in diesem Rahmen vorgenommene allgemeine Vorprüfung nach § 9 Abs. 3 UVPG hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist für dieses Änderungsvorhaben nicht durchzuführen ist.

 

Seit dem 01.08.2017 ist die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH Genehmigungsinhaberin und Antragstellerin für das TBL Ahaus.

 

Kontakt zur verfahrensführenden Behörde - Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit:  uvp@bfe.bund.de

48683 Ahaus (NRW)

Verfahrenstyp und Daten

Kernenergie

Zuständige Behörde

Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung

Willy-Brandt-Straße 5
38226 Salzgitter
Deutschland

Vorhabenträger

BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH

Frohnhauser Straße 67
45127 Essen
Deutschland