BAB 59 6-streifiger Ausbau von südlich des Autobahnkreuzes Duisburg bis Anschlussstelle Duisburg-Marxloh
Allgemeine Informationen
Das Vorhaben umfasst den 6-streifigen Ausbau der Bundesautobahn A 59 Dinslaken – Düsseldorf im Streckenabschnitt zwischen dem Autobahnkreuz Duisburg (A 40) und der Anschlussstelle Duisburg-Marxloh.
- Geplant ist ein 6-streifiger Ausbau der bestehenden BAB 59 über eine Länge von 6,802 km einschließlich baulicher Anpassung der Autobahnkreuze Duisburg (BAB 40) und Duisburg-Nord (BAB 42) sowie der Anschlussstellen Duisburg Marxloh, Duisburg-Alt-Hamborn, Duisburg-Meiderich und Duisburg-Ruhrort. Hierbei müssen insgesamt 70 Ingenieurbauwerke (41 Brücken, 3 Trogbauwerke, 24 Stützwände und 2 Überplattungsbauwerke zum Schutz von Entsorgungsleitungen) errichtet werden. Außerdem sind neue Entwässerungsbauwerke (Beckenanlagen, Hebewerke, Ein- und Auslaufbauwerke) und Lärmschutzwände geplant. Neben weiteren Maßnahmen werden auch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die geplanten Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild durchgeführt.
- Für vorbereitende Maßnahmen bzw. für die Durchführung von Teilmaßnahmen für den ersten Teilüberbau des Berliner Brückenzugs wurde am 15.05.2025 eine beantragte vorläufige Anordnung erlassen.
- Der ausgelegte Plan wurde geändert. Wesentliche Inhalte dieser Planänderung sind Umplanungen im Landschaftspark Duisburg-Nord, umfangreiche Änderungen in der Entwässerungsplanung, die Anpassung von Leitungsumlegungen und Überführungsbauwerken sowie Änderungen in der Rückbauliste und der Schalltechnischen Untersuchung. Zudem wird eine sog. Besonnungsstudie erstmals ins Verfahren eingebracht.
Raumbezug
Verfahrenstyp und Daten
Zuständige Behörde
Am Propsthof 51
53121 Bonn
Deutschland
die im Bekanntmachungstext aufgeführten Stellen; vorzugsweise an das Fernstraßen-Bundesamt, Am Propsthof 51, 53121 Bonn.
Vorhabenträger
Niederlassung Rheinland, Außenstelle Essen
Hatzper Straße 34
45149 Essen
Deutschland
Öffentlichkeitsbeteiligung
Stadt Duisburg
Friedrich-Albert-Lange-Platz 7
Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement
47051 Duisburg
Deutschland
während der Dienststunden
Tag Uhrzeit vormittags Uhrzeit nachmittags
Mo 08:00 – 12:30 Uhr 13:30 – 16:00 Uhr
Di 08:00 – 12:30 Uhr 13:30 – 16:00 Uhr
Mi 08:00 – 12:30 Uhr 13:30 – 18:00 Uhr
Do 08:00 – 12:30 Uhr 13:30 – 16:00 Uhr
Fr 08:00 – 14:00 Uhr
zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Die vorherige Terminvereinbarung unter Beteiligungen-ToeB@stadt-duisburg.de oder 0203- 283 984198 ist erforderlich.
Zusätzliche Auslegungsorte:
Zeitgleich können die Unterlagen zum 1. Planänderungsverfahren während des o.g.
Zeitraums der öffentlichen Auslegung digital in den Diensträumen
der Bezirksverwaltung Walsum
Friedrich-Ebert-Straße 152
47179 Duisburg
Zimmer 408
der Bezirksverwaltung Hamborn
Duisburger Straße 213
47166 Duisburg
Zimmer 104 und 105
sowie
der Bezirksverwaltung Meiderich/Beeck
Von-der-Mark-Straße 36
47137 Duisburg
Zimmer 201 und 203
ausschließlich mit vorheriger Terminvereinbarung während der Dienststunden
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr sowie Freitag
von 8:00 bis 14:00 Uhr eingesehen werden.
Die Terminvereinbarung erfolgt entweder per E-Mail oder telefonisch:
Bezirksverwaltung Walsum
bza.walsum@stadt-duisburg.de <mailto:bza.walsum@stadt-duisburg.de>
Tel.: 0203/283-5600
Bezirksverwaltung Hamborn
bza.hamborn@stadt-duisburg.de <mailto:bza.hamborn@stadt-duisburg.de>
Tel.: 0203/283-5234
Tel.: 0203/283-5200
Bezirksverwaltung Meiderich/Beeck
bza.meiderich@stadt-duisburg.de <mailto:bza.meiderich@stadt-duisburg.de>
Tel.: 0203/283-7523
Tel.: 0203/283-7524
Fernstraßen-Bundesamt Referat 4
Am Propsthof 51
53121 Bonn
Deutschland
Die geänderten Planunterlagen liegen während der oben genannten Frist auch in den Diensträumen des Fernstraßen-Bundesamtes, Standort Bonn, Referat P 4, Am Propsthof 51, 53121 Bonn, in Papierform zur Einsicht aus. Eine vorherige Terminvereinbarung per Mail unter A59_DU@fba.bund.de ist erforderlich.
Fernstraßen-Bundesamt
Am Propsthof 51
53121 Bonn
Deutschland
Die geänderten Planunterlagen (Zeichnungen und Erläuterungen) sowie die geänderten Unterlagen nach § 19 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) werden auf der Internetseite des Fernstraßen-Bundesamtes unter https://www.fba.bund.de/SharedDocs/Planfeststellungsverfahren/DE/P4/20230721_00035_BAB_59_Duisburg.html elektronisch veröffentlicht. Die geänderten Planunterlagen können ab Beginn der Auslegung über den untenstehenden Link auf den BSCW-Server auch unmittelbar über diese Seite eingesehen und heruntergeladen werden.
Einwendungen und Stellungnahmen sind ausschließlich zu erheben, soweit sie sich auf die Planänderung beziehen. Es ist nicht erforderlich, bereits erhobene Einwendungen und Stellungnahmen gegen den ursprünglich ausgelegten Plan erneut zu erheben. Die bisher erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen bleiben weiterhin Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens. Erstmalige Einwendungen und Stellungnahmen gegen den ursprünglich ausgelegten Plan sind nicht zulässig und können unberücksichtigt bleiben.
Verfahrensinformationen und -unterlagen
Planunterlagen der Vorhabenträgerin zum 1. Planänderungsverfahren, Weiterleitung auf den BSCW-Server:
https://bscw.bund.de/pub/bscw.cgi/386413961