Wie beteilige ich mich an einem Verfahren?

Dem UVP-Portal können Vorhaben entnommen werden, bei welchen aktuell eine Beteiligung möglich ist. Auf den jeweiligen Vorhabenseiten ist vermerkt, wo und bis wann Unterlagen eingesehen werden und wohin Äußerungen und Einwendungen gesendet werden können bzw. wo Informationen und Unterlagen im Internet verfügbar sind. Gegebenenfalls werden auch Zeit und Ort von Erörterungsterminen bekanntgegeben.

Abbildung: Der Weg einer Einwendung von der Öffentlichkeit bis zur Vorhabengenehmigung - am Beispiel eines Verfahrens bei der Bundesnetzagentur