Bauwasserhaltung Siel Seefeldgraben

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Allgemeine Informationen

Die Bundesrepublik Deutschland und der Freistaat Bayern planen den Ausbau der Wasserstraße und die Verbesserung des Hochwasserschutzes an der Bundeswasserstraße Donau zwischen Straubing und Vilshofen. 

Träger des Vorhabens zum Ausbau der Wasserstraße ist die Bundesrepublik Deutschland (Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes), vertreten durch die WIGES. Träger des Vorhabens zur Verbesserung des Hochwasserschutzes ist der Freistaat Bayern (Wasserwirtschaftsverwaltung), ebenfalls vertreten durch die WIGES.

 Für den Teilabschnitt 1: Straubing – Deggendorf (Donau-km 2321,7 bis 2282,5) hat die WIGES mit Datum vom 09.08.2013/01.09.2014 die Durchführung eines gemeinsamen Planfeststellungsverfahrens gemäß § 14 Abs. 1 Satz 3 Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) i. V. m. § 78 Abs. 2 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) in Würzburg (vormals: GDWS – Außenstelle Süd) beantragt. Die Vorhaben wurden mit Planfeststellungsbeschluss der GDWS in Würzburg vom 20.12.2019 (3600P-143.3-Do/89) planfestgestellt. Der Planfeststellungsbeschluss ist zwischenzeitlich in Bestandskraft erwachsen.

Über den folgenden Link gelangen Sie zum
Vorhaben auf der Internetseite der GDWS: https://www.gdws.wsv.bund.de/SharedDocs/Planfeststellungsverfahren/DE/600_Donau_Straubing_Deggendorf.html
Irlbach

Verfahrenstyp und Daten

Wasserwirtschaftliche Vorhaben mit Benutzung oder Ausbau eines Gewässers

Zuständige Behörde

Vorhabenträger

WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH

Blutenburgstraße 20
80636 München
Deutschland