Geplanter Offshore-Windpark “Arkona” in der schwedischen Ausschließlichen Wirtschaftszone der südlichen Ostsee
Allgemeine Informationen
Eolus Vind AB plant, eine Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Offshore-Windparks mit den dazugehörigen Kabeln im südlichen und südwestlichen Teil der Ostsee, dem sogenannten Arkonasee, zu beantragen. Das Untersuchungsgebiet für den geplanten Windpark liegt im südlichen Teil der Ostsee, in der schwedischen Wirtschaftszone zwischen Ystad und Kap Arkona auf der deutschen Insel Rügen. Westlich des Standorts ist das nächstgelegene Land die östlichste Spitze Fyns (ca. 56 km), in östlicher Richtung Rönne auf Bornholm (ca. 66 km) und südlich des Standorts die Insel Rügen im Norden von Deutschland (ca. 37 km). Innerhalb des Projektgebietes plant der Projektentwickler Eolus Vind AB bis zu 70 Windenergieanlagen mit einer Spitzenhöhe von 260 - 330 m. Die geplante Errichtung umfasst den Bau, den Betrieb und den Rückbau des Windparks sowie die Verlegung von Kabeln innerhalb des Projektgebietes.
Für den Bau und den Betrieb von Windkraftanlagen und damit verbundenen Projekten in der schwedischen AWZ ist eine Genehmigung der schwedischen Regierung gemäß dem schwedischen AWZ-Gesetz (1992:1140) erforderlich. Auch für die Verlegung von Kabeln auf dem Festlandsockel, sowohl für die internen Kabel innerhalb des Windparks als auch für die Verbindung zur Küste, ist nach dem Gesetz über den Festlandsockel (1966:314) eine Genehmigung der Regierung erforderlich.
Raumbezug
Verfahrenstyp und Daten
Zuständige Behörde
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg
Deutschland
Die Möglichkeit zur Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift ist angesichts der derzeitigen Beschränkungen durch die COVID19-Pandemie ausgeschlossen.
Stellungnahmen und Einwendungen sind schriftlich beim BSH, Dienstsitz Hamburg, Bernhard-Nocht-Straße 78, 20359 Hamburg (auf Deutsch oder Englisch), vorzugsweise per E-Mail an EingangOdM@bsh.de, einzureichen. Wir leiten alle Stellungnahmen an die schwedische Behörde weiter.
Die Einwendungen müssen Namen und Anschrift der Einwenderin/des Einwenders enthalten, das betroffene Rechtsgut bzw. Interesse benennen und die befürchtete Beeinträchtigung darlegen. Mit Ablauf der Einwendungs-/Äußerungsfrist sind alle Einwendungen/Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Vorhabenträger
Eolus Vind AB
PO Box 95
281 21 Hässleholm
Schweden
Öffentlichkeitsbeteiligung
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
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