Geplanter Offshore-Windpark “Triton” südlich der Küste von Skåne in der schwedischen Ausschließlichen Wirtschaftszone der Ostsee

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Grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gem. UVPG Bekanntmachung des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie zur grenzüberschreitenden Beteiligung nach der Espoo-Konvention bezüglich des geplanten Offshore-Windparks “Triton”

Vorhabengebiet für den Offshore-Windpark „Triton“ liegt in der schwedischen Ausschließlichen Wirtschaftszone der Ostsee etwa 30 Kilometer südlich von Ystad, Schweden und grenzt an ein Natura-2000-Gebiet. Die Entfernung des geplanten Windparks zu Bornholm beträgt ca. 37 km und zur deutschen Insel Rügen ca. 47 km, die Entfernung zum deutschen Festland ca. 80 km. Die Entfernung des Windparks nach Polen beträgt etwa 130 km. Der Windpark wird eine installierte Leistung von etwa 1800 MW haben und je nach Größe der Turbinen etwa 68-129 Windturbinen beherbergen. Die Windturbinen werden auf Fundamenten verankert, und eine oder mehrere Verbindungen mit Exportkabeln werden den erzeugten Strom von den einzelnen Offshore-Umspannwerken zu einem Anschlusspunkt an Land leiten.

Raumbezug

ausländisch
Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Zuständige Behörde

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie

Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg
Deutschland

040/3190-6314
Ordnung des Meeres, Referat: Planfeststellung und Vollzug, Sachgebiet: Windpark-Verfahren

Die Möglichkeit zur Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift ist angesichts der derzeitigen Beschränkungen durch die COVID19-Pandemie ausgeschlossen.

Stellungnahmen und Einwendungen sind schriftlich beim BSH, Dienstsitz Hamburg, Bernhard-Nocht-Straße 78, 20359 Hamburg (auf Deutsch oder Englisch), vorzugsweise per E-Mail an EingangOdM@bsh.de, einzureichen. Wir leiten alle Stellungnahmen an die schwedische Behörde weiter.

Die Einwendungen müssen Namen und Anschrift der Einwenderin/des Einwenders enthalten, das betroffene Rechtsgut bzw. Interesse benennen und die befürchtete Beeinträchtigung darlegen. Mit Ablauf der Einwendungs-/Äußerungsfrist sind alle Einwendungen/Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

OX2

OX2 AB Lilla Nygatan
Box 2299
103 17 Stockholm
Schweden

Öffentlichkeitsbeteiligung

Auslegung in der Bibliothek des BSH in Hamburg

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
- Bibliothek -
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg
Deutschland

Montag, Mittwoch und Donnerstag            09:00–15:00 Uhr

Dienstag                                                          09:00–16:00 Uhr

Freitag                                                             09:00–14:30 Uhr

Auslegung in der Bibliothek des BSH in Rostock

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
- Bibliothek -
Neptunallee 5
18057 Rostock
Deutschland

Montag, Mittwoch und Donnerstag          08:3011:30 Uhr und 13:0015:00 Uhr

Freitag                                                           08:3011:30 Uhr und 13:0014:00 Uhr

Dienstag                                                        geschlossen

Verfahrensinformationen und -unterlagen