Errichtung und Betrieb des Offshore Windparks „Borkum Riffgrund 3“ in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee

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Allgemeine Informationen

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses für die Errichtung und den Betrieb des Offshore Windparks „Borkum Riffgrund 3“

Am 13.10.2021 ist der Planfeststellungsbeschluss für den Offshore-Windpark „Borkum Riffgrund 3“ erlassen worden.

Das Vorhabengebiet liegt in der westlichen Deutschen Bucht in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Bundesrepublik Deutschland in der Nordsee ca. 53 Kilometer vor der Insel Borkum und in einem Abstand von ca. 500 m zur niederländischen AWZ-Grenze. Das Vorhabengebiet umfasst eine Fläche von 75,4 km2. Es weist eine Wassertiefe von 28 bis 34 m auf.

Mit dem Planfeststellungbeschluss ist die Errichtung von 83 Offshore-Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von 142 m, einem Rotordurchmesser von 200 m (Gesamthöhe 242 m) und einer Leistung von jeweils 11 MW (mit einer möglichen zusätzlichen Leistung von 0,55 MW pro WEA durch Power Boost) genehmigt worden. Die einzuspeisende Netzkapazität beträgt 900 MW.

Das Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb des Offshore-Windparks „Borkum Riffgrund 3“ wurde 2020 eingeleitet. Die Antrags- und Planunterlagen standen gemäß §§ 2, 3 PlanSiG online auf der BSH-Internetseite und im UVP-Portal des Bundes in der Zeit vom 12.10.2020 bis 11.11.2020 zur Verfügung. Zusätzlich lagen die Planfeststellungsunterlagen in Papierform gemäß § 73 VwVfG in demselben Zeitraum in den Bibliotheken der beiden Dienstsitze des BSH Hamburg und Rostock zur Einsichtnahme aus. Die öffentliche Bekanntmachung der Auslegung erfolgte am 09.10.2020 in den Nachrichten für Seefahrer (NfS), in den Zeitungen Frankfurter Allgemeine Zeitung und WELT.

Statt eines Erörterungstermins fand nach den Vorschriften des Planungssicherstellungsgesetzes eine Online-Konsultation statt.

Raumbezug

Verfahrenstyp und Daten

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Zuständige Behörde

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie

Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg
Deutschland

+49 (0) 40 3190-6315
Ordnung des Meeres, Referat: Planfeststellung und Vollzug, Sachgebiet: Windpark-Verfahren

Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Oberverwaltungsgericht Hamburg, Lübeckertordamm 4, 20099 Hamburg, erhoben werden.

Vorhabenträger

Borkum Riffgrund 3 GmbH

Geschäftsführung: Jörg Kubitza und Jan Engelbert

Borkum Riffgrund 3 GmbH
Van-der-Smissen-Straße 9
22767 Hamburg
Deutschland

Öffentlichkeitsbeteiligung

Auslegung in der Bibliothek des BSH in Hamburg

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
- Bibliothek -
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg
Deutschland

Montag, Mittwoch und Donnerstag            09:00–15:00 Uhr

Dienstag                                                          09:00–16:00 Uhr

Freitag                                                             09:00–14:30 Uhr

Auslegung in der Bibliothek des BSH in Rostock

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
- Bibliothek -
Neptunallee 5
18057 Rostock
Deutschland

Montag, Mittwoch und Donnerstag          08:3011:30 Uhr und 13:0015:00 Uhr

Freitag                                                           08:3011:30 Uhr und 13:0014:00 Uhr

Dienstag                                                        geschlossen