Transportbehälterlager (TBL) Ahaus - Umrüstung Krananlage nach den erhöhten Anforderungen der KTA 3902 Abschnitt 4.3

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Allgemeine Informationen

Mit Schreiben vom 02.04.2013 beantragte die Gesellschaft für Nuklear-Service (GNS) mbH im Transportbehälterlager (TBL) Ahaus den Austausch des vorhandenen Lagerhallenkrans zur Erfüllung der erhöhten Anforderungen nach KTA 3902 Abschnitt 4.3. Seit dem 01.08.2017 ist die Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) mbH Genehmigungsinhaberin und Antragstellerin für das TBL Ahaus.

 

Der Austausch des vorhandenen Lagerhallenkrans stellt eine wesentliche Änderung der aktuell gültigen Aufbewahrungsgenehmigung nach § 6 des Atomgesetzes (AtG) für das TBL Ahaus dar. Für das Vorhaben wird ein Änderungsgenehmigungsverfahren durchgeführt. Die in diesem Rahmen vorgenommene allgemeine Vorprüfung nach § 9 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für dieses Änderungsvorhaben nicht durchzuführen ist.

 

Kontakt zur verfahrensführenden Behörde – Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung: uvp@bfe.bund.de

Stadt Ahaus im Landkreis Borken, Regierungsbezirk Münster (Nordrhein-Westfalen)

Verfahrenstyp und Daten

Kernenergie

Zuständige Behörde

Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung

Willy-Brandt-Straße 5
38226 Salzgitter
Deutschland

Vorhabenträger

BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH

Frohnhauser Straße 67
45127 Essen
Deutschland