Standort-Zwischenlager Gundremmingen - Inventarerweiterung für den CASTOR V/52

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Allgemeine Informationen

Mit Schreiben vom 23.12.2016 beantragte die RWE Power AG (RWE) für das Standort-Zwischenlager in Gundremmingen (SZL Gundremmingen, auch als ZL.8 bezeichnet) zusätzliche Behälterinventare für den Transport- und Lagerbehälter CASTOR® V/52. Dieser Antrag steht ergänzend im Zusammenhang mit den mit der 4. Änderungsgenehmigung vom 27. Oktober 2015 gestatteten zusätzlichen Beladevarianten und Behälterinventaren für den Transport- und Lagerbehälter CASTOR® V/52 nach der 96er Zulassung. Als weitere Genehmigungsinhaberinnen der Gesamtgenehmigung sind auch die Kernkraftwerk Gundremmingen GmbH (KGG) mit Schreiben vom 22.09.2017 sowie die PreussenElektra GmbH mit Schreiben vom 05.10.2017 dem Antrag beigetreten. Das Genehmigungsverfahren wird seit dem 01.01.2019 von der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ) geführt.

 

Die Ergänzung der Aufbewahrungsgenehmigung um zusätzliche Behälterinventare und damit verbundene Beladevarianten für Behälter der Bauart CASTOR® V/52 stellt eine wesentliche Änderung der genehmigten Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im SZL Gundremmingen dar. Die im Rahmen des Änderungsgenehmigungsverfahrens vorgenommene allgemeine Vorprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für dieses Änderungsvorhaben nicht durchzuführen ist.

 

Kontakt zur verfahrensführenden Behörde - Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit: uvp@bfe.bund.de

Gemeinde Gundremmingen im Landkreis Günzburg, Regierungsbezirk Schwaben (Bayern)

Verfahrenstyp und Daten

Kernenergie

Zuständige Behörde

Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung

Willy-Brandt-Straße 5
38226 Salzgitter
Deutschland

Vorhabenträger

BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH

Frohnhauser Straße 67
45127 Essen
Deutschland