Errichtung und Betrieb des Offshore-Windparks (OWP) „Borkum Riffgrund 3“ in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee
Allgemeine Informationen
Das Vorhabengebiet für den Offshore-Windpark „Borkum Riffgrund 3“ liegt in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee ca. 53 Kilometer vor der Insel Borkum.
Die Errichtung und der Betrieb von insgesamt 83 Offshore-Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von 142 m und einem Rotordurchmesser von 200 m (Gesamthöhe 242 m) sind beantragt. Die gesamt einzuspeisende Netzkapazität beträgt 913 MW.
Das Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb des Offshore-Windparks „Borkum Riffgrund 3“ wurde 2019 eingeleitet.
Mit dem Vorhaben „Borkum Riffgrund 3“ wird ein Zusammenschluss der genehmigten Vorhaben „Borkum Riffgrund West I“ und „OWP West“ sowie des erörterten Vorhabens „Borkum Riffgrund West II“ beantragt. Das BSH geht davon aus, dass es sich um ein Neuvorhaben im Sinne des § 45 Abs. 1 WindSeeG bzw. § 6 UVPG handelt.
Geodaten
Verfahrenstyp und Daten
Zuständige Behörde
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg
Deutschland
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie , Dienstsitz Hamburg oder Rostock bzw. elektronische Einwendungen oder Stellungnahmen sind an folgende E-Mailadressen zu übersenden: EingangOdM@bsh.de; Michaela.Stecher@bsh.de. Die Möglichkeit zur Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift ist angesichts der derzeitigen Beschränkungen durch die COVID19-Pandemie ausgeschlossen.
Vorhabenträger
Borkum Riffgrund 3 GmbH
Iris Ratajczyk
Van-der-Smissen-Straße 9
22767 Hamburg
Deutschland