Änderung der Anlage und des Betriebes des Marinefliegerstützpunktes Nordholz und Errichtung eines Helispots
Allgemeine Informationen
Das Luftfahrtamt der Bundeswehr hat dem Bundesministerium für Verteidigung, vertreten durch das Niedersächsische Landesamt für Bau und Liegenschaften als Verfahrensstandschafter, für die Bundeswehr - Teilstreitkraft Marine - die Genehmigung nach § 6 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. § 30 Luftverkehrsgesetz für die folgenden mit Schreiben vom 13.08.2018 beantragten baulichen Änderungen des Marineflugplatzes Nordholz erteil. Die Baumaßnahmen wurden im Zusammenhang mit dem geplanten Austausch der stationierten Hubschrauber des Typs Sea King Mk 41 durch den Hubschrauber des Typs NH 90 notwendig. Diese umfassen im wesentlichen: 1. Anlage eines Helispots auf dem Rollweg S, 2. Anlage eines Vorfeldes für die Instandsetzungshalle 106 "NH 90", 3. Anlage eines Vorfeldes für die Waschhalle "NH 90", 4. Erneuerung des Vorfeldes der Halle 82 und 5. Sanierung und Anpassung der Rollbahn A. Genehmigt wird zudem die Stationierung des Marinefliegergeschwaders 5 mit insgesamt 21 Hubschraubern des Typs Sea King Mk 41 am Marineflugplatz Nordholz.
Geodaten
Verfahrenstyp und Daten
Zuständige Behörde
Luftwaffenkaserne Wahn
51127 Köln
Deutschland
Luftfahrtamt der Bundeswehr
Luftwaffenkaserne Wahn
Flughafenstraße 1
51147 Köln
Vorhabenträger
BMVg x
Stauffenbergstraße 18
10785 Berlin
Deutschland
Öffentlichkeitsbeteiligung
Stadt Geestlan
Günter Ehmann
Am Markt 8
27624 Geestland
Deutschland
1. OG (Bereich Bauen und Unwelt)
Mo. - Do. 08:00 - 16:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:30 Uhr
Samtgemeinde Land Hadeln
Vanessa Müh
Hadler Platz 1
21762 Otterndorf
Deutschland
im Bürgerbüro
Mo. und Mi. 08:30 - 14:00 Uhr
Di., Do. und Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Di. und Do. 14:00 - 17:30 Uhr
Stadt Cuxhaven
Torsten Höpcke
Rathausplatz 1
27472 Cuxhaven
Deutschland
Zimmer 2.46
Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr
Di. und Do. 14:30 - 17:00 Uhr
Fr. 07:30 - 12:30 Uhr
sowie nach telefonischer Absprache